Ministerin Gebauer: Regelungen ermöglichen behutsame Schulöffnung
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit:
Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche werden die Regelungen der schrittweisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreuung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.
„Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten hat für die Landesregierung oberste Priorität. Die vorsichtige und daher gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen erfolgt gleichsinnig wie in anderen Bundesländer. Sie ist behutsam darauf ausgelegt, die Schulen nicht zu überfordern. Und sie respektiert gleichzeitig die berechtigten Interessen der Schülerinnen und Schüler auf eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung für den Abschluss ihrer jeweiligen Schullaufbahn“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Am 20. April 2020 werden in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiterführenden Schulen für Schulleitungen und Lehrkräfte wieder öffnen, um den Schulbetrieb vorzubereiten. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können ausschließlich die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, wieder in die Schulen. Ab dem 4. Mai sollen dann auch die Grundschulen ihren Schulbetrieb wiederaufnehmen, sollte die Entwicklung der Infektionsraten dies zulassen. In den Grundschulen ist dies zunächst auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beschränkt, um diese Kinder gut auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz möglich. Den Schulen werden in Kürze speziell entwickelte Handlungsempfehlungen zur Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt.
Die Schulmail vom 17. April 2020 mit allen Informationen finden Sie hier.
Die bewährte, seit dem 16.März angebotene Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird fortgesetzt. Mit der neuen Corona-Betreuungsverordnung sollen aber vor dem Hintergrund der behutsamen Lockerungen für weitere Wirtschaftsbereiche die Tätigkeitsbereiche der Eltern angepasst werden, die künftig die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Diese Anpassung orientiert sich ebenfalls an den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche. Ab 23. April 2020 soll die so erweiterte Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten aus den neu definierten Berufs- und Bedarfsgruppen gelten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.