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Praktikum im 9. Jahrgang

Das Schülerbetriebspraktikum im 9. Jahrgang dauert drei Wochen. Im Schuljahr 2026/27 findet es

vom 22. Februar bis zum 12. März 2027

statt. Das Praktikum ist eine verbindliche Schulveranstaltung.

Ziele des Praktikums

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen. Sie erhalten Einblicke in betriebliche Abläufe, erproben ihre Fähigkeiten und sammeln Erfahrungen in einem Berufsfeld, das zu ihren Interessen und Stärken passt.

Die Schülerinnen und Schüler suchen ihren Praktikumsplatz grundsätzlich selbstständig und bewerben sich direkt beim Betrieb.

Anforderungen an den Praktikumsplatz

Der Praktikumsplatz soll

  • einen echten Einblick in einen anerkannten Ausbildungsberuf ermöglichen,
  • zu den Interessen, Stärken und zum angestrebten Schulabschluss passen,
  • in der Regel im Umkreis von etwa 25 Kilometern liegen und zuverlässig erreichbar sein.

Nicht vorgesehen sind Praktika in Betrieben von Familienangehörigen, in Betrieben, in denen nahe Angehörige arbeiten, oder an Arbeitsstellen, an denen die Schülerin oder der Schüler bereits gejobbt hat oder aktuell jobbt.

Bei Unsicherheiten sollten der Betrieb und die vorgesehene Tätigkeit vor einer Zusage mit der Klassenleitung abgestimmt werden.

Bewerbung und Praktikumsvertrag

Für die Bewerbung sollten vollständige und sorgfältig vorbereitete Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Der Praktikumsvertrag muss vollständig ausgefüllt und vom Betrieb, der Schülerin oder dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Abgabefrist für den vollständigen Praktikumsvertrag ist Freitag, der 11. Dezember 2026.

Die Schule prüft anschließend den Betrieb, die Tätigkeit und die Rahmenbedingungen. Erst nach dieser Prüfung ist der Praktikumsplatz schulisch freigegeben.

Zusätzliche Unterlagen

Je nach Praktikumsplatz können weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz kann bei Tätigkeiten mit bestimmten Lebensmitteln notwendig sein. Die Schule informiert über das Verfahren und koordiniert die Belehrung.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis soll nur beantragt werden, wenn der Betrieb oder die Schule es ausdrücklich verlangt. Eine mögliche Kostenübernahme sollte vorher geklärt werden.
  • Die Arbeitszeiten und Tätigkeiten richten sich nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Versicherung und Fahrtkosten

Während des verpflichtenden und von der Schule genehmigten Praktikums besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser gilt auch auf den unmittelbaren Wegen zwischen dem Wohnort und der Praktikumsstelle. Unfälle müssen dem Betrieb und der Schule unverzüglich gemeldet werden.

Ob und in welchem Umfang Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr erstattet werden können, sollte frühzeitig mit der Schule geklärt werden. Anträge und Fahrscheine müssen vollständig aufbewahrt werden.

Unterstützung und Beratung

Bei Fragen zur Praktikumsplatzsuche, zur Bewerbung, zum Vertrag oder zum Ablauf des Praktikums helfen die Klassenleitungen und das StuBo-Team gerne weiter.

StuBo-Büro – Raum 4058

Telefon: 02307 974 361


 

Café BIZ – Raum 4056

Telefon: 02307 974 360

Berufsberatung

Beratungstermine mit Frau Liebig finden nach vorheriger Vereinbarung im Café BIZ statt.