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Neuer Zeitplan für das Abitur 2020

Die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen werden um drei Wochen verschoben.

"Die Abiturprüfungen 2020 beginnen im Haupttermin demnach am Dienstag, den 12. Mai 2020, und laufen bis Montag, den 25. Mai. Damit verliert der bisherige Zeitplan jegliche Bedeutung und hat sich erledigt.

Mit dieser Verschiebung wollen wir den Schülerinnen und Schülern, die jetzt vor ihren Abiturprüfungen stehen, die Zeit vom 20. April bis zum 11. Mai geben, um sich auch in der Schule zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern weiter auf die Abiturprüfungen vorzubereiten.

Zugleich stehen die Schülerinnen und Schüler durch diese um drei Wochen verlängerte Vorbereitungszeit nicht mehr so unter Stress. Gemeint sind hier Vorbereitung und Prüfung in Zeiten der Corona-Pandemie. Mit der konkreten Verschiebung geben wir den angehenden Absolventinnen und Absolventen ebenfalls Planungssicherheit und sorgen auch in dieser Ausnahmesituation für faire Bedingungen.

Außerdem erlaubt uns dieser Zeitplan, dass an den wenigen Schulen, wo noch nicht alle Schülerinnen und Schüler ihre Vorabiturklausuren schreiben konnten, diese in der Zeit zwischen den Osterferien und dem Prüfungsbeginn nachgeholt werden können.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die an diesem neuen Haupttermin nicht teilnehmen können, so wie das in jedem Abiturjahrgang durch Krankheit oder Ähnliches immer der Fall sein kann, wird es einen landesweiten Nachschreibetermin im Anschluss geben.

Durch einen verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni ausgegeben werden.

Um die Lehrerinnen und Lehrer, die hiervon stark betroffen sind, bestmöglich zu unterstützen, werden wir versuchen, die besonders korrekturintensiven Fächer möglichst am Beginn der Klausurphase zu terminieren.

Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert.

Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden.

Die verpflichtenden Abweichungsprüfungen werden ausgesetzt.

Bei einer Differenz von 4 Punkten oder mehr zwischen den Vornoten und den Noten der schriftlichen Prüfung, müssen die Schülerinnen und Schüler nicht mehr in eine Abweichungsprüfung, außer sie wollen sich verbessern.

Das Schulministerium wird nun die rechtlichen Vorkehrungen treffen, dass diese neue Regelung nicht wie geplant erst zum kommenden Schuljahr in Kraft tritt, sondern schon bei den jetzt bevorstehenden Abiturprüfungen Anwendung finden kann.

Die Prüfungen finden selbstverständlich unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes statt.

Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität. Sie steht im Mittelpunkt und ist Voraussetzung aller Überlegungen.

Für die Abiturprüfungen werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen. Hierfür werden jetzt Vorgaben zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin erarbeitet und verbindlich festlegt werden. Die Einschätzungen und Empfehlungen dieser Fachleute sind die Richtschnur für unser Handeln."

Quelle:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html