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Start des Präsenzunterrichts am 17.05.2021

Wir freuen uns auf den Wiederbeginn des angepassten Schulbetriebs am 17.05.2021! Schön, dass es wieder losgeht und wir uns alle wiedersehen!

Liebe Schulgemeinde,

in der Gesamtschule Kamen beginnt am 17.05.2021 der Unterricht nach den Vorgaben des Schulministeriums NRW.

 

Unterricht:

  • Der Unterricht für die Jahrgänge 5 bis 11 findet im bereits bekannten Wechselunterricht statt. Wir starten mit der Gruppe A.
  • Die Q1 erscheint komplett im Unterricht.
  • Sämtlicher Unterricht findet nach Plan statt (in den Klassen 5 bis 10 bis einschl. 6. Stunde; in der Oberstufe auch im Nachmittagsbereich). Der Ganztagsbetrieb findet in der Sekundarstufe I noch nicht statt.
  • Die Mensa bietet Mittagessen an.

 

Selbsttests:

"Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (Schulministerium NRW).

Wir werden im bewährten Verfahren die Durchführung von Selbsttests unterstützen und allen Beteiligten ein Testangebot unterbreiten. Hierzu verweisen wir ebenfalls auf die Informationen des Schulministeriums.

 

Besondere Termine:

  • 19.05.2021 Unterrichtsfrei für Jg. 8
  • 20.05.2021 Unterrichtsfrei für Jg. 9

(Organisatorische Gründe; Einhaltung der Vorschriften und Rahmenbedingungen zur Durchführung der zentralen Prüfungen)

  • 27.05.2021 Unterrichtsfrei (mündliches Abitur/ ZP10 Mathematik)

 

 

Sonstiges:

Bitte beachten Sie unbedingt auch den Hinweis der VKU, falls Ihr Kind mit dem Bus zur Schule kommt:

FFP2-Maskenpflicht an den Haltestellen und im Bus für alle ab 6 Jahren

Seit dem 24. April ist es Pflicht, in Bussen, Bahnen und an Haltestellen FFP2-Masken oder damit vergleichbare Masken KN95 zu tragen. Dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Diese gesetzlichen Vorgaben hat die NRW-Landesregierung mit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse erlassen. Sie gelten unabhängig von Inzidenzwerten in ganz NRW. Unser Fahrpersonal darf Fahrgäste mit anderen Masken nicht mehr in den Bus lassen. Die VKU bittet alle Fahrgäste, sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben zu halten. 

 

Wir wünschen ein erholsames Wochenende und dann einen erfolgreichen Start in den angepassten Schulbetrieb.

 

Frank Stewen (Schulleiter)